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Warum
können wir diesen Service kostenlos anbieten?
Weil den meisten Arbeitssuchenden ein Vermittlungsgutschein
zusteht.
So
erhalten Sie den Gutschein
Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen
Vermittlungsgutschein, wenn Sie Anspruch auf
Arbeitslosengeld
haben* (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch)
und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen
von der Agentur für Arbeit oder von einem privaten
Arbeitsvermittler
noch nicht vermittelt sind.
Entscheidend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den
letzten
drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese
Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Maßnahmen
zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder
beruflichen
Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben.
Einen Gutschein erhalten Sie auch, wenn Sie zurzeit in einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt sind oder zuletzt
waren (eine bestimmte Dauer der Arbeitslosigkeit ist
nicht erforderlich).
Kommen Sie vorbei oder rufen Sie einfach an, nennen Sie
Ihre Kunden-Nummer und beantragen Sie den Gutschein.
Ihre Agentur für Arbeit ist unter der bundeseinheitlichen
Service-Rufnummer 01801 555111 (Festnetzpreis
3,9 ct/min; Moblifunkpreise höchstens 42 ct/min) zu
erreichen.
Natürlich können Sie den Gutschein auch schriftlich
beantragen. „Quelle: www.arbeitsagentur.de“
Wir werden uns bemühen alles zu tun was notwendig ist um für
Sie eine Stelle
zu finden die zu Ihrem Profil passt.
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